Vereinshaftpflicht
Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein, wenn durch den Vereinsbetrieb Personen- oder Sachschäden entstehen. Zum Beispiel, wenn ein Besucher verletzt wird oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Viele Sportvereine verlassen sich auf den Basisschutz ihres Verbands. Gerade bei Veranstaltungen, teurem Equipment und der Haftung des Vorstands entstehen dabei Lücken. Wir prüfen euren bestehenden Schutz und zeigen euch, welche Absicherung euer Verein wirklich braucht.
In einem lebendigen Sportverein läuft selten alles nach Plan. Auf dem Platz, in der Halle oder beim Vereinsfest passiert schneller etwas, als dem Vorstand lieb ist.
Sobald Schadensersatzforderungen, Anwaltskosten oder Vermögensschäden im Raum stehen, wird es für den Verein teuer. Ehrenamtliche Vorstände haften nach § 31a BGB zwar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, doch genau dieser Schutz entfällt, sobald eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Deshalb lohnt der Blick auf den Versicherungsschutz.
Wir nehmen eure bestehenden Verträge unter die Lupe und schauen, was wirklich zu eurem Verein passt. Nicht jeder Verein braucht alles. Aber jeder Verein sollte wissen, wo die eigenen Risiken liegen.
Diese sechs Policen decken den Großteil der Risiken ab, die im Vereinsalltag tatsächlich auftreten. Welche davon nötig sind, klären wir gemeinsam.
Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein, wenn durch den Vereinsbetrieb Personen- oder Sachschäden entstehen. Zum Beispiel, wenn ein Besucher verletzt wird oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Der Vorstand trifft Entscheidungen, unterschreibt Verträge, verwaltet Gelder und trägt Verantwortung. Genau hier werden Fehler teuer. Eine D&O oder Vorstandshaftpflicht schützt Vorstandsmitglieder, Schatzmeister und andere Verantwortliche bei Vermögensschäden, etwa durch Fristversäumnisse, falsche Fördermittelverwendung oder organisatorische Fehler.
Das normale Training ist oft abgesichert. Vereinsfeste, Turniere, Jubiläen oder Public Viewing bringen jedoch zusätzliche Risiken mit. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt euren Verein gezielt bei einzelnen Events und lässt sich tageweise buchen.
Beim Sport, beim Arbeitseinsatz oder beim Aufbau fürs Vereinsfest passiert schnell etwas. Eine zusätzliche Unfallversicherung schließt Lücken und sichert Mitglieder, Trainer sowie ehrenamtliche Helfer besser ab.
Trikots, Trainingsgeräte, Rasenmäher, Technik, IT oder Vereinsmobiliar kosten Geld. Eine Inventar- oder Sportgeräteversicherung schützt euer Vereinseigentum bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
Nicht jeder Konflikt lässt sich mit einem Gespräch klären. Manchmal landet ein Streit mit Dienstleistern, Mitgliedern, Vermietern, Verbänden oder angestellten Trainern beim Anwalt. Dann begrenzt eine Vereins-Rechtsschutzversicherung die finanziellen Risiken.
Ihr wollt Training organisieren, Mitglieder betreuen, Feste planen und den Verein am Laufen halten. Ihr wollt nicht stundenlang Versicherungsbedingungen vergleichen oder euch durch komplizierte Vertragsdetails kämpfen. Genau dafür gibt es den Finanzbiber.
Ihr zeigt uns eure bestehenden Policen. Wir prüfen, was bereits über Sportbund, Verband oder eigene Verträge abgedeckt ist.
Wir schauen, wo euer Verein wirklich Risiken hat: Vorstand, Veranstaltungen, Inventar, Gebäude, Mitglieder, Helfer und angestellte Trainer.
Ihr bekommt ein schlankes Konzept, das zu eurer Sportart, Vereinsgröße und Vereinskasse passt.
Neue Sparte, neues Vereinsheim, größeres Turnier. Ihr meldet euch kurz und wir prüfen, ob der Schutz noch passt.
Lasst uns gemeinsam prüfen, ob euer Verein gut aufgestellt ist oder ob gefährliche Lücken bestehen. In einem kurzen Telefonat oder Video-Call klären wir die wichtigsten Fragen eures Vorstands. Verständlich, digital und unverbindlich.
Der Versicherungsschutz über den Landessportbund oder euren Landesverband ist ein solides Fundament, aber eben nur ein Basisschutz. Oft sind dort nur der Kern-Sportbetrieb und der direkte Hin- und Rückweg versichert.
Große Lücken klaffen meistens bei Vereinsfesten mit Nicht-Mitgliedern, bei Schäden an gemieteten Hallen oder Plätzen, bei teurem Vereinsinventar und vor allem bei der persönlichen Haftung des Vorstands. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte lohnt sich fast immer.
Grundsätzlich schützt das Gesetz ehrenamtliche Vorstände bei leichten Fehlern. Das Problem: Sobald dem Vorstand eine grobe Pflichtverletzung oder Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, fällt dieser Schutz weg.
Das kann ein vergessener Kündigungstermin bei Verträgen sein, ein Fehler bei der Steuererklärung rund um Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder die falsche Verwendung von Fördermitteln. In diesen Fällen fordert das Finanzamt oder der Geschädigte das Geld direkt vom Vorstand privat. Eine D&O Versicherung fängt genau dieses Risiko ab.
Das kommt darauf an, wie groß das Event ist. Kleinere, vereinsinterne Veranstaltungen sind oft in einer guten Vereinshaftpflicht enthalten.
Sobald ihr aber ein großes öffentliches Turnier, ein Jubiläumsfest mit Bierzelt oder ein Public Viewing veranstaltet, bei dem viele Nicht-Mitglieder kommen, reicht das meistens nicht mehr aus. Dafür gibt es die Veranstalterhaftpflicht, die ihr flexibel und tageweise für genau dieses eine Event buchen könnt.
Nein. Über die normale Vereins- oder Sportgeräteversicherung ist das private Eigentum der Mitglieder, also Smartphones, teure Uhren oder Markenkleidung, in der Umkleidekabine in der Regel nicht versichert.
Bei einem Diebstahl greift meistens nur die Außenversicherung der privaten Hausratversicherung des Mitglieds. Der Verein haftet nur dann, wenn er nachweislich seine Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht grob verletzt hat.
Nein, der erste Vereins-Check ist komplett kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns eure aktuellen Verträge an, gleichen sie mit eurem echten Vereinsalltag ab und zeigen euch, wo ihr gut aufgestellt seid und wo echte Risiken liegen.
Ihr entscheidet danach völlig frei, ob ihr Lücken über uns schließen wollt. Kein Kaufzwang, kein Nachbohren.
Es gibt keine Mindestgröße. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Mitgliederzahl. Auch ein kleiner Verein mit 60 Mitgliedern haftet bei einem Personenschaden auf dem Sommerfest in voller Höhe.
Gerade kleine Vereine trifft ein Schaden härter, weil die Rücklagen fehlen. Für sie gibt es schlanke Tarife, die sich im Jahresbeitrag oft im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen.
Schickt uns eure Policen oder ruft einfach an. Wir sagen euch ehrlich, wenn alles passt.