BU trotz Kreuzbandriss
Wie Versicherer eine Knie-OP bewerten, was ein Ausschluss bedeutet und warum die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet.
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Die Fragen, die wirklich gestellt werden. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsabsicht. Aktuell mit Schwerpunkt Sport und Verein, weitere Themen folgen.
Rentenlücke, ETF gegen Versicherung, Basisrente und der richtige Startzeitpunkt.
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Eigenkapital, Kaufnebenkosten, Zinsbindung und was Eigentümer absichern sollten.
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Kreuzbandriss, Gliedertaxe, Progression und die Frage, welche Versicherung wann zahlt.
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Haftung des Vorstands, Vereinsfeste, Mietsachschäden und der Schutz von Ehrenamtlichen.
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Haftpflicht für Übungsleiter, Kleinunternehmer, Krankentagegeld und Altersvorsorge.
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Themen, zu denen eine kurze Antwort nicht reicht. Jeweils mit den Zahlen, den Fristen und den Stellen, an denen es in der Praxis klemmt.
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Krankenkasse, Sportversicherungsvertrag, Unfallversicherung und Einkommen: vier Stufen, die oft verwechselt werden.
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Bergungskosten, Ausschlüsse für Alpinklettern und warum die Gliedertaxe über die Höhe der Leistung entscheidet.
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Ambulante Leistungen, Zahnersatz und Wartezeiten: Was wirklich zählt und wann der Abschluss zu spät ist.
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Honorarstreit, Vertragsärger, Scheinselbstständigkeit: Warum die private Police hier nicht greift.
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Wo die eine aufhört und die andere anfängt, und welche Lücke bei Festen und Turnieren bleibt.
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In vier Schritten von der Renteninformation zu der Zahl, die dir später tatsächlich jeden Monat fehlt.
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Grunderwerbsteuer, Notar und Makler: 8 bis 15 Prozent, die die Bank in aller Regel nicht mitfinanziert.
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Deine jährliche Renteninformation nennt einen Bruttobetrag. Davon gehen später noch Kranken- und Pflegeversicherung ab, dazu Steuern. Netto bleibt spürbar weniger übrig, als die Zahl vermuten lässt.
Wichtiger als der absolute Betrag ist die Kaufkraft. Bei zwei Prozent Inflation über 30 Jahre halbiert sich der Wert eines heutigen Euro fast. Deshalb rechnen wir Vorsorge immer in heutigen Preisen.
Im Depot bist du maximal flexibel und zahlst geringe laufende Kosten. Dafür fällt bei jedem Verkauf und auf Ausschüttungen Abgeltungsteuer an.
In der Versicherungshülle laufen Umschichtungen steuerfrei, und bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und zwölf Jahren Laufzeit ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Dafür zahlst du Abschluss- und Verwaltungskosten. Je länger die Laufzeit und je höher der Steuersatz, desto eher lohnt die Versicherung.
Vor allem für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und für Angestellte mit hohem Steuersatz. Die Beiträge sind in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzbar.
Der Preis dafür ist Unflexibilität: Das Kapital ist nicht kündbar, nicht beleihbar und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Wer Flexibilität braucht, ist mit einem Sparplan besser bedient.
Teure Konsumkredite und Dispo zuerst, dort sind die Zinsen fast immer höher als jede realistische Rendite. Bei einer Immobilienfinanzierung mit niedrigem Zins sieht es anders aus, hier kann paralleles Sparen sinnvoll sein.
Vor allem anderen steht aber ein Notgroschen von etwa drei Nettogehältern auf einem Tagesgeldkonto. Sonst muss im Ernstfall der Sparplan aufgelöst werden, oft zum schlechtesten Zeitpunkt.
Die Kaufnebenkosten setzen sich aus Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklercourtage zusammen. Je nach Bundesland landen sie bei rund 9 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Diese Summe sollte aus Eigenkapital kommen, denn Banken finanzieren sie ungern mit. Wer sie mitfinanziert, zahlt spürbar höhere Zinsen.
Als Orientierung gilt eine Anfangstilgung von mindestens zwei Prozent, besser drei. Bei einem Prozent Tilgung dauert die Rückzahlung je nach Zins über 40 Jahre.
Wichtig ist außerdem das Recht auf Sondertilgungen, meist fünf Prozent der Darlehenssumme pro Jahr. Das kostet in der Regel nichts und verschafft Luft, wenn sich die Lage ändert.
Eine lange Zinsbindung kostet etwas mehr, gibt aber Planungssicherheit. Gut zu wissen: Nach zehn Jahren darfst du jedes Darlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, unabhängig von der vereinbarten Bindung. Eine 15-Jahres-Bindung ist damit einseitig zu deinen Gunsten.
Die Bank will ihr Geld unabhängig davon, ob du arbeiten kannst. Deshalb gehört zu jeder Finanzierung die Frage, wer die Raten zahlt, wenn ein Einkommen wegfällt.
Üblich sind eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beides kostet deutlich weniger, als die meisten vermuten.
Die Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat. Das ist der einfache Teil.
Die private Unfallversicherung leistet dagegen erst bei dauerhafter Invalidität. Ein Kreuzbandriss, der vollständig ausheilt, führt deshalb selten zu einer Zahlung. Anders sieht es aus, wenn eine bleibende Instabilität im Knie zurückbleibt. Dann wird über die Gliedertaxe ein Invaliditätsgrad festgestellt.
Fällst du länger im Job aus, greifen Krankengeld oder ein privates Krankentagegeld. Bleiben dauerhafte Einschränkungen, die deinen Beruf unmöglich machen, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Genau hier liegt bei den meisten Sportlern die größte Lücke.
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die dauerhafte Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Ein Bein wird je nach Tarif mit 70 Prozent bewertet, ein Daumen mit 20 Prozent, ein Auge mit 50 Prozent.
Für Sportler sind vor allem Knie, Schulter, Hand und Fuß entscheidend. Tarife mit verbesserter Gliedertaxe bewerten dieselbe Verletzung deutlich höher und zahlen entsprechend mehr. Der Beitragsunterschied ist dabei oft kleiner, als viele vermuten.
Die Progression erhöht die Leistung überproportional, je schwerer die Invalidität ausfällt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 500 Prozent zahlt der Versicherer bei voller Invalidität bis zu 500.000 Euro.
Weil gerade die schweren Fälle die teuersten sind, ist eine hohe Progression in der Regel sinnvoller als eine hohe Grundsumme. Wer umbauen, ein Auto anpassen oder Pflege organisieren muss, braucht keine 30.000 Euro, sondern ein Vielfaches davon.
Klassisch definiert die Unfallversicherung einen Unfall als plötzlich von außen einwirkendes Ereignis. Ein Muskelfaserriss beim Sprint oder ein Meniskusschaden beim Drehen entsteht jedoch ohne äußere Einwirkung.
Gute Tarife schließen deshalb ausdrücklich Schäden durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung ein. Für Sportler ist das eine der wichtigsten Klauseln überhaupt und einer der ersten Punkte, die wir im Check prüfen.
Viele Tarife schließen bestimmte Sportarten pauschal aus oder verlangen einen Zuschlag. Betroffen sind häufig Kampfsport mit Vollkontakt, Motorsport, Fallschirmspringen, Klettern ohne Sicherung oder Tauchen ab bestimmten Tiefen.
Wichtig ist die genaue Formulierung. Manche Versicherer schließen nur Wettkämpfe aus, das Training bleibt versichert. Andere gehen weiter. Wer regelmäßig in solchen Sportarten aktiv ist, sollte die Sportart bei Antragstellung offen angeben, sonst droht im Schadenfall Streit.
Ehrenamtliche Vorstände haften nach § 31a BGB gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das klingt beruhigend, ist es aber nur bedingt.
Der Schutz entfällt genau dann, wenn eine grobe Pflichtverletzung im Raum steht. Typische Auslöser sind versäumte Kündigungsfristen bei Verträgen, falsch verwendete Fördermittel oder Fehler bei der Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb in der Steuererklärung.
In diesen Fällen fordert der Geschädigte oder das Finanzamt das Geld direkt vom Vorstand privat. Eine D&O Versicherung deckt genau dieses Risiko ab, inklusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind ehrenamtlich Tätige in Vereinen häufig grundsätzlich abgesichert, allerdings mit begrenzten Leistungen und einer engen Auslegung, welche Tätigkeit dazugehört.
Sachschäden und Verdienstausfall bleiben in der Regel außen vor. Eine zusätzliche Gruppenunfallversicherung des Vereins schließt diese Lücke für Mitglieder, Trainer und Helfer und kostet je nach Vereinsgröße oft weniger, als der Vorstand erwartet.
Wenn euer Verein eine Halle, einen Platz oder ein Gemeindehaus mietet, haftet ihr für Schäden an der Mietsache. Ein beschädigter Hallenboden, ein kaputtes Tor oder ein Wasserschaden nach einem Turnier fallen darunter.
Viele Standardpolicen schließen sogenannte Mietsachschäden aus oder decken sie nur bis zu einer geringen Summe. Das ist einer der Punkte, an denen der Basisschutz des Landessportbunds regelmäßig endet. Der Zusatzbaustein kostet wenig und verhindert im Ernstfall eine fünfstellige Rechnung.
Bei kleinen, vereinsinternen Veranstaltungen reicht eine gute Vereinshaftpflicht meist aus. Sobald jedoch viele Gäste von außen kommen, Getränke ausgeschenkt werden oder ein Bierzelt steht, verändert sich das Risiko deutlich.
Die Veranstalterhaftpflicht lässt sich tageweise für ein einzelnes Event buchen. Das ist deutlich günstiger als eine dauerhafte Erweiterung und deckt genau den Zeitraum ab, in dem das Risiko besteht.
Nur, wenn der Verein eine eigene Inventar- oder Sportgeräteversicherung abgeschlossen hat. Über den Verbandsschutz ist Vereinseigentum in der Regel nicht abgedeckt.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl. Wird ein Geräteraum aufgebrochen, greift die Police. Wird eine unverschlossene Tür genutzt, oft nicht. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich hier besonders.
Als reiner Übungsleiter auf Honorarbasis im Verein besteht häufig ein Basisschutz über den Landessportbund. Der greift, solange du im Auftrag des Vereins tätig bist.
Sobald du auf eigene Rechnung Kurse gibst, eigene Kunden betreust, Personal Training anbietest oder ein Studio betreibst, endet dieser Schutz. Dann ist eine eigene Berufs- oder Betriebshaftpflicht erforderlich. Der Übergang passiert oft schleichend und fällt erst im Schadenfall auf.
Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Mit der Haftung hat sie nichts zu tun.
Wer als Trainer arbeitet, haftet bei einem Personenschaden unbegrenzt mit dem Privatvermögen, unabhängig vom Umsatz. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist die Berufshaftpflicht deshalb der erste Vertrag, den wir empfehlen. Die Jahresbeiträge liegen für Einzeltrainer meist im niedrigen dreistelligen Bereich.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten freiwillig versicherte Selbstständige Krankengeld erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, sofern der entsprechende Wahltarif gewählt wurde. Die ersten sechs Wochen bleiben ohne Leistung.
Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke und lässt sich mit einer Karenzzeit ab dem 15., 22. oder 43. Tag abschließen. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag. Wer keine Rücklagen für zwei Monate hat, sollte früh ansetzen.
Beides hat seine Berechtigung. Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist in der Ansparphase steuerlich absetzbar und damit bei hoher Steuerlast attraktiv. Dafür ist das Kapital nicht verfügbar, nicht kündbar und nicht vererbbar im klassischen Sinn.
Ein ETF-Sparplan bleibt vollständig flexibel und ist jederzeit verfügbar, bringt aber keine Steuerersparnis während der Einzahlung. Für viele Trainer ist eine Mischung sinnvoll: ein flexibler Teil für Rücklagen und Anschaffungen, ein gebundener Teil für die Steueroptimierung.
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