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Bergsport

Klettern und Bergsteigen: warum der Schutz oft ins Leere läuft.

Am Fels gilt der gleiche Irrtum wie auf dem Gletscher: Die meisten gehen davon aus, dass im Ernstfall schon jemand zahlt. Tatsächlich entscheiden drei Details im Kleingedruckten darüber, ob du mit einer vierstelligen Rechnung nach Hause kommst.

Beratungssituation bei Finanzbiber zum Thema Bergsport

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Behandlung, aber im Ausland fast nie die Bergung.
  • Bergungskosten sind in Standardtarifen oft auf wenige tausend Euro gedeckelt. Ein Hubschraubereinsatz im Alpenraum sprengt das schnell.
  • Prüfe, ob dein Vertrag Klettern ausschließt oder nur ab bestimmten Schwierigkeitsgraden einschränkt.
  • Die Gliedertaxe entscheidet über die Höhe der Invaliditätsleistung, nicht die Versicherungssumme auf dem Deckblatt.

Drei Töpfe, die oft verwechselt werden

Nach einem Unfall am Berg greifen drei völlig verschiedene Leistungen, und sie kommen aus drei verschiedenen Verträgen. Wer das nicht trennt, hält sich für abgesichert und ist es nicht.

  • Heilbehandlung. Zahlt die Krankenversicherung. In Deutschland unproblematisch, im Ausland nur eingeschränkt und außerhalb der EU oft gar nicht.
  • Bergung und Rücktransport. Zahlt die Krankenkasse praktisch nie. Das ist Sache der Unfallversicherung, einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Mitgliedschaft im Alpenverein.
  • Dauerhafte Folgen. Zahlt die Unfallversicherung als Invaliditätsleistung, oder bei Berufsunfähigkeit die BU-Versicherung.

Der teuerste Posten ist die Bergung

Ein Hubschraubereinsatz im alpinen Gelände kostet je nach Land, Dauer und Beteiligung der Bergwacht schnell mehrere tausend Euro. In Österreich, der Schweiz und Italien wird das dem Verunglückten in Rechnung gestellt, wenn keine Versicherung einspringt. Viele Unfallversicherungen begrenzen Bergungskosten auf 5.000 oder 10.000 Euro. Das kann reichen, muss es aber nicht.

Wer regelmäßig in den Bergen unterwegs ist, sollte die Position Bergungskosten gezielt erhöhen. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein enthält einen Bergungs- und Rückholschutz, der genau dafür gemacht ist, und ist für den Preis kaum zu schlagen. Sie ersetzt aber keine Invaliditätsleistung.

Die Behandlung ist selten das Problem. Der Weg vom Fels ins Krankenhaus ist es.

Mikel Wilder, Versicherungsmakler

Ist Klettern überhaupt mitversichert?

Hier liegt die zweite Falle. Viele Unfallversicherungen schließen bestimmte Aktivitäten aus oder definieren sie als erhöhtes Risiko mit eigenem Beitrag. Die Formulierungen unterscheiden sich stark. Typische Stolpersteine sind Klettern oberhalb eines bestimmten Schwierigkeitsgrades, Begehungen ohne Seilsicherung, Eisklettern, Klettersteige ab einer gewissen Schwierigkeit und Touren oberhalb einer Höhenmarke, oft 5.000 Meter.

Hallenklettern und gesichertes Sportklettern sind in modernen Tarifen meist ohne Zuschlag eingeschlossen. Alpinklettern, Solo-Begehungen und Expeditionen sind es häufig nicht. Der einzig verlässliche Weg ist, die eigene Tourenpraxis vor Vertragsabschluss offen zu beschreiben und sich die Einstufung schriftlich geben zu lassen.

Die Gliedertaxe entscheidet über das Geld

Bleibt ein Dauerschaden, zahlt die Unfallversicherung nicht die volle Versicherungssumme, sondern einen Anteil davon. Welchen, legt die Gliedertaxe fest. Sie ordnet jedem Körperteil einen Prozentsatz zu. Für Kletterer ist die Hand besonders wichtig, und genau dort gehen die Tarife weit auseinander.

Der Verlust eines Daumens liegt je nach Tarif zwischen 20 und 45 Prozent, ein Zeigefinger zwischen 10 und 20 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sind das Unterschiede von mehreren zehntausend Euro für denselben Schaden. Eine verbesserte Gliedertaxe kostet wenig Beitrag und ist das wirksamste Stellrad im ganzen Vertrag.

Progression nicht vergessen

Die Progression sorgt dafür, dass die Leistung bei schweren Dauerschäden überproportional steigt. Bei 350 Prozent Progression und 100.000 Euro Grundsumme werden aus einer Vollinvalidität 350.000 Euro. Genau diese schweren Fälle sind es, die ein Leben finanziell umwerfen. Bei leichten Schäden ändert die Progression dagegen fast nichts.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

In Deutschland werden medizinisch notwendige Rettungstransporte in der Regel übernommen. Die reine Bergung aus unwegsamem Gelände und Einsätze im Ausland sind dagegen meist nicht gedeckt. Dafür brauchst du eine Unfallversicherung mit ausreichender Bergungskostenposition oder eine Alpenvereinsmitgliedschaft.

Für Bergung, Rückholung und Haftpflicht am Berg ist sie sehr stark und günstig. Sie zahlt aber keine nennenswerte Invaliditätsleistung und ersetzt damit weder Unfall- noch Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ja, wenn im Antrag nach Sportarten oder gefährlichen Tätigkeiten gefragt wird. Eine falsche Angabe kann im Schadenfall zur Leistungsfreiheit führen. Beschreibe lieber genau, was du machst, und lass dir die Einstufung bestätigen.

In der Praxis die Gliedertaxe. Die meisten Unfallfolgen sind Teilinvaliditäten an Händen, Armen und Beinen. Dort schlägt die Taxe voll durch, während die Grundsumme nur die Rechenbasis liefert.

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