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Unfall beim Wettkampf: zahlt die Versicherung wirklich?

Nach einer Verletzung im Wettkampf stellt sich schnell heraus, dass niemand so recht zuständig ist. Dabei ist die Reihenfolge klar, man muss sie nur kennen.

Beratungssituation bei Finanzbiber zum Thema Sportler

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkasse zahlt die Behandlung immer, auch bei Sportunfällen. Eine Kürzung wegen Sport gibt es nicht.
  • Der Sportversicherungsvertrag über den Landessportbund ist ein Grundschutz mit sehr niedrigen Summen.
  • Für bleibende Schäden zahlt nur eine private Unfallversicherung in nennenswerter Höhe.
  • Verdienstausfall deckt weder Kasse noch Sportversicherung. Dafür brauchst du Krankentagegeld oder BU.

Schritt eins: die Behandlung

Hier gibt es die gute Nachricht zuerst. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die medizinisch notwendige Behandlung nach einem Sportunfall vollständig, auch bei Risikosportarten und auch im Wettkampf. Eine Leistungskürzung wegen sportlicher Betätigung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Lediglich bei vorsätzlicher Selbstschädigung oder bei Beteiligung an einer Schlägerei kann die Kasse Beteiligungen verlangen.

Was die Kasse nicht zahlt, ist das Drumherum: Chefarzt, schneller Privattermin, Physiotherapie über das Budget hinaus, hochwertige Orthesen. Dafür gibt es die Krankenzusatzversicherung.

Schritt zwei: der Sportversicherungsvertrag

Über die Mitgliedschaft deines Vereins im Landessportbund besteht ein Sportversicherungsvertrag. Er greift bei Unfällen im Rahmen des Vereinssports, also im Training, im Wettkampf, auf dem direkten Weg dorthin und bei Vereinsveranstaltungen. Enthalten sind in der Regel eine Unfall-, eine Haftpflicht- und oft eine Rechtsschutzkomponente.

Der entscheidende Punkt ist die Höhe. Die Invaliditätssummen in diesen Verträgen liegen je nach Bundesland oft im niedrigen fünfstelligen Bereich. Das ist als Geste gedacht, nicht als Absicherung. Bei einem dauerhaften Schaden, der die Berufsausübung einschränkt, reicht das nirgends hin.

Der Sportversicherungsvertrag ist ein Pflaster. Für einen echten Schaden brauchst du einen Verband.

Mikel Wilder, Versicherungsmakler

Schritt drei: bleibende Schäden

Bleibt nach der Heilung ein Dauerschaden, kommt die private Unfallversicherung ins Spiel. Sie zahlt eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe sich aus Versicherungssumme, Gliedertaxe und Progression ergibt. Wichtig ist die Frist: Die Invalidität muss meist innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt sein. Wer das verpasst, verliert den Anspruch.

Für Sportler besonders relevant ist die Gliedertaxe, die für jedes Körperteil einen Prozentsatz festlegt. Zwischen einem Standardtarif und einem mit verbesserter Gliedertaxe liegen bei derselben Verletzung oft mehrere zehntausend Euro.

Schritt vier: das Einkommen

Die größte Lücke und die, die am wenigsten beachtet wird. Weder Krankenkasse noch Sportversicherung noch Unfallversicherung ersetzen laufendes Einkommen.

  • Angestellte bekommen sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld von etwa 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt und abzüglich Sozialabgaben.
  • Selbstständige bekommen gar nichts, solange sie kein Krankentagegeld vereinbart haben. Der Umsatz fällt ab dem ersten Tag aus, die Fixkosten laufen weiter.
  • Dauerhaft hilft nur die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.

Was du direkt nach dem Unfall tun solltest

  • Den Unfall noch am selben Tag ärztlich dokumentieren lassen, auch wenn es zunächst harmlos wirkt.
  • Den Verein informieren, damit der Fall über den Sportversicherungsvertrag gemeldet werden kann. Dort gelten kurze Meldefristen.
  • Zeugen notieren, bei fremdverschuldeten Verletzungen auch Namen und Anschrift.
  • Alle Befunde, Arztbriefe und Rechnungen sammeln, auch die, die zunächst unwichtig scheinen.
  • Die Fünfzehnmonatsfrist der Unfallversicherung im Blick behalten und rechtzeitig eine Invaliditätsfeststellung veranlassen.
Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet unabhängig von der Sportart. Eine Kürzung kommt nur bei vorsätzlicher Selbstschädigung oder Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht.

Für kleinere Schäden ja. Die Invaliditätssummen im Sportversicherungsvertrag sind aber so niedrig, dass sie einen bleibenden Schaden finanziell nicht auffangen. Eine eigene Unfallversicherung bleibt nötig.

Grundsätzlich nein, sie verlangt ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis. Viele Tarife schließen aber Eigenbewegungen, Meniskus- und Bandscheibenschäden ausdrücklich ein. Das ist ein wichtiges Vergleichskriterium für Sportler.

So früh wie möglich. Für den Sportversicherungsvertrag gelten oft Fristen von wenigen Tagen bis Wochen, für die private Unfallversicherung ist vor allem die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb von fünfzehn Monaten entscheidend.

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