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Trainer und Coaches

Rechtsschutz für Trainer und Coaches: wann er wirklich wichtig wird.

Die meisten Trainer denken bei Recht an den großen Prozess. In der Praxis geht es fast immer um dasselbe: ein Studio zahlt nicht, ein Vertrag wird gekündigt, oder ein Teilnehmer macht nach einer Verletzung Ansprüche geltend.

Beratungssituation bei Finanzbiber zum Thema Trainer und Coaches

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Selbstständige zählt der Vertrags- und Forderungsrechtsschutz. Genau der fehlt in Privatpolicen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche nach einer Verletzung übernimmt die Haftpflicht, nicht der Rechtsschutz.
  • Nahezu alle Tarife haben eine Wartezeit von drei Monaten. Bei laufendem Streit ist es zu spät.
  • Der Streit um ein ausstehendes Honorar von 2.000 Euro kann über Instanzen mehr kosten als die Forderung wert ist.

Die Fälle, die tatsächlich vorkommen

Wer selbstständig trainiert, hat es mit Verträgen zu tun: mit Studios, mit Vereinen, mit Kunden, mit Vermietern von Räumen, mit Plattformen für Onlinekurse. Streit entsteht fast immer an denselben Stellen.

  • Ein Studio zahlt vereinbarte Honorare verspätet oder gar nicht.
  • Eine Zusammenarbeit wird fristlos beendet, obwohl der Vertrag etwas anderes vorsieht.
  • Ein Kunde widerruft eine Zehnerkarte und fordert das volle Geld zurück.
  • Der Vermieter des Trainingsraums kündigt oder erhöht einseitig.
  • Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung stuft dich im Statusfeststellungsverfahren als scheinselbstständig ein.
  • Ein Teilnehmer verletzt sich und macht dich verantwortlich.

Der entscheidende Baustein heißt Vertragsrechtsschutz

Eine private Rechtsschutzversicherung deckt typischerweise Verkehr, Wohnen, Arbeit als Angestellter und privaten Vertragsrechtsschutz ab. Alles, was aus deiner selbstständigen Tätigkeit stammt, ist darin ausdrücklich ausgeschlossen. Genau das sind aber die Fälle von oben.

Was du brauchst, ist ein gewerblicher oder beruflicher Rechtsschutz für Selbstständige mit dem Baustein Vertrags- und Sachenrecht. Er übernimmt die Durchsetzung eigener Forderungen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Verträgen. Ergänzend sinnvoll sind Sozial- und Arbeitsrechtsschutz, insbesondere wegen des Themas Scheinselbstständigkeit.

Der Rechtsschutz holt dein Honorar. Die Haftpflicht wehrt ab, was andere von dir wollen.

Mikel Wilder, Versicherungsmakler

Was der Rechtsschutz nicht macht

Hier gibt es eine klassische Verwechslung. Wenn sich ein Teilnehmer bei dir verletzt und Schmerzensgeld fordert, ist das kein Fall für den Rechtsschutz, sondern für die Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Diese prüft den Anspruch, zahlt ihn, wenn er berechtigt ist, und wehrt ihn auf eigene Kosten ab, wenn er es nicht ist. Dieser passive Rechtsschutz ist in jeder Haftpflicht enthalten und einer ihrer wichtigsten Bestandteile.

Der Rechtsschutz dagegen ist für Streitigkeiten zuständig, in denen es nicht um Schadensersatz aus deiner Tätigkeit geht, sondern um Verträge, Geld, Arbeitsverhältnisse oder Behördenentscheidungen.

Warum sich das rechnet

Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro summieren sich eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten über zwei Instanzen leicht auf einen vierstelligen Betrag. Verlierst du, zahlst du beides. Genau deshalb verzichten viele Selbstständige auf berechtigte Forderungen, weil sich das Prozessrisiko nicht lohnt. Der Rechtsschutz dreht diese Rechnung um.

Worauf du beim Vertrag achten solltest

  • Wartezeit. Meist drei Monate. Für bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten gibt es keine Deckung.
  • Selbstbeteiligung. 150 bis 300 Euro senken den Beitrag spürbar und sind bei realistischen Streitwerten gut tragbar.
  • Mindeststreitwert. Manche Tarife steigen erst ab einer bestimmten Höhe ein. Für Honorarstreitigkeiten unterhalb davon bringt der Vertrag nichts.
  • Online-Tätigkeit. Wenn du digitale Kurse verkaufst, prüfe, ob Urheberrecht und Abmahnungen eingeschlossen sind.
Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird.

Für alles aus der selbstständigen Tätigkeit nicht. Private Policen schließen den beruflichen Bereich von Selbstständigen regelmäßig aus. Du brauchst einen eigenen gewerblichen Rechtsschutz.

Nein, das ist Sache der Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Sie wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab und zahlt berechtigte. Beide Verträge ergänzen sich, keiner ersetzt den anderen.

Der ist nicht versicherbar. Der Versicherungsfall muss nach Ablauf der Wartezeit entstehen. Deshalb gehört der Rechtsschutz an den Anfang der Selbstständigkeit, nicht in den ersten Konflikt.

Gerade dann. Wenn ein einziges Studio für einen großen Teil deines Umsatzes steht, trifft dich ein Zahlungsausfall dort besonders hart. Die Verhandlungsposition verbessert sich spürbar, wenn das Prozessrisiko für dich kalkulierbar ist.

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